Grundstücksrecht

Das Sachgebiet umfasst den gesamten Bereich des Grundstücks-, Erbbau- und Wohnungseigentumsrechts.

Nachbarrechtliche Einzelfragen werden kompetent geprüft, wie auch Bauträger- und Grundstücksverkehrsverträge.

Wir erarbeiten für Sie Kauf-, Schenkungs-, Pacht- und sonstige Verträge im Zusammenhang mit Grundstücksübertragungen.

Das Grundstücksrecht tangierende Rechtsgebiete, z.B. Miet- und Pachtrecht, Erbrecht, werden in die Beratungen selbstverständlich einbezogen.

Mit Rechtsanwalt Hans-Joachim Brauch finden Sie einen kompetenten Berater für alle auftretenden Fragen. Er ist seit 1981 mit dem ehemaligen Zivilrecht der DDR, dem Bodenreform- und Restitutionsrecht genauso vertraut und befasst, wie seit 1990 mit dem aktuellen Grundstücksrecht.

Wir beraten und vertreten Wohnungsunternehmen, Makler, Wohnungsverwaltungen, Bauträger und Grundstückseigentümer.

Wir arbeiten eng mit den Notaren und Sachverständigen für Grundstückswertermittlungen der Region zusammen.