Forderungseinzug

1. Was verstehen wir unter Forderungseinzug?

Nur ein effektives Forderungsmanagement bietet Gewähr für einen erfolgreichen Forderungseinzug. Wir sichern Ihnen eine rasche professionelle Durchsetzung Ihrer Forderungen zu. Nach Titulierung führen wir für Sie die Zwangsvollstreckung durch und nehmen auf Wunsch den Titel auch in die Forderungsüberwachung.

 2. Notwendige Unterlagen für die Forderungsbeitreibung

Wir benötigen von Ihnen einen Auftrag bzw. eine Vollmacht sowie die Rechnungen und gegebenenfalls vorhandenen Mahnschreiben per Post, Telefax oder E-Mail. Wünschenswert ist darüber hinaus die Vorlage des weiter, gegebenenfalls zu der offenen Forderung, geführten Schriftwechsels in Kopie.

Weiter bitten wir um Angaben zu dem Schuldner, d.h. dessen vollständigen Namen und Anschrift, einschließlich möglicher Telefon- und Telefaxverbindungen und für die spätere Durchsetzung auch mögliche Informationen zu Bankverbindungen, Forderungsrechten und Grundbesitz. Im Falle einer juristischen person benötigen wir auch die Angabe des Geschäftsführers

 3. Ablauf einer Forderungsbeitreibung

Der Schuldner wird von uns noch einmal mit einer Fristsetzung von 14 Tagen außergerichtlich angemahnt. Hierbei erstellen wir eine entsprechende Forderungsaufstellung mit Ihrer Forderung, sämtlichen Kosten, Zinsen und unseren Gebühren. Sollte der Schuldner nicht reagieren, so wird nach Absprache mit Ihnen sofort das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet oder Klage erhoben.

Nach Abschluss des gerichtlichen Mahnverfahrens oder Vorliegen des Urteils werden durch uns, nach Absprache mit Ihnen, umgehend Vollstreckungsmaßnahmen ergriffen. Für den Fall, dass ein Ratenzahlungsvergleich möglich und sinnvoll erscheint, verhandeln wir diesbezüglich mit dem Schuldner und schließen gegebenenfalls, nach Abstimmung mit Ihnen, eine Ratenzahlungsvereinbarung. Ratenzahlungen des Schuldners bzw. eingegangene Pfändungszahlungen werden durch uns kontrolliert und die Forderungsaufstellung fortgeschrieben.

In einem möglichen Insolvenzverfahren werden wir Ihre Forderung beim Insolvenzverwalter anmelden und Sie darüber informieren, ob und welche Anträge (Versagung der Restschuldbefreiung) gestellt werden können.

4. Kosten des Forderungseinzuges

Die Kosten der Forderungsbeitreibung hat bei erfolgreichem Inkasso der Schuldner zu tragen, wenn er sich mit der Zahlung in Verzug befand.

Unsere Anwaltstätigkeit wird grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abgerechnet. Alle entstehenden Gebühren und Kosten werden Ihnen immer vorab mitgeteilt und das weitere Vorgehen besprochen.

Für ständige Auftraggeber bieten wir an, dass besondere Vereinbarungen hinsichtlich der Gebühren getroffen werden. Hierbei kann insbesondere vereinbart werden, dass bei uneinbringlichen Forderungen auf die Anwaltsgebühren nur pauschalierter Sätze gezahlt werden und grundsätzlich nur die verauslagten Kosten für Registeranfragen, Gerichtsvollzieherkosten und Gerichtskosten erstattet werden.

Wir sichern Ihnen zu, dass wir im eigenen Interesse und in Ihrem Interesse bemüht sind, unsere Honoraransprüche beim Schuldner durchzusetzen.