Das Erbrecht verlangt zunehmend im Hinblick auf die gesetzliche Erbfolge, aber auch die durch Testament oder Erbvertrag selbst bestimmten erbrechtlichen Vermögensübertragungen die Berücksichtigung vielfältiger Rechtsfolgen, z.B. der Pflichtteilsansprüche der von der Erbfolge ausgeschlossener Abkömmlinge oder Ehepartner oder die Überschreitung der Freibeträge nach den erbschaftssteuerlichen Bestimmungen.

Die Veränderungen in den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen machen oft zwangsläufig die Errichtung oder Änderung bestehender Testamente erforderlich.

Wir beraten Sie bei der Erarbeitung aller erforderlichen Urkunden mit denen sich hieraus ergebenden rechtlichen und tatsächlichen Konsequenzen.

So können Sie zum richtigen Zeitpunkt entscheiden, ob Sie Vermögenswerte schon zu Lebzeiten übertragen, z.B. Firmenvermögen o.Ä., oder mit den späteren Erben schon zu Lebzeiten Verträge schließen, z.B. zur vorzeitigen Abfindung späterer erbrechtlicher Ansprüche.

Schon zu Lebzeiten können Sie im Zusammenhang mit der Übertragung von Wohngrundstücken auf Kinder zugleich lebenslange Wohnrechte, aber auch die Betreung und Absicherung Ihrer späteren Pflege durch die Kinder regeln und sichern.

Wir beraten Sie sachgerecht, wie sichergestellt wird, dass einzelne Vermögenswerte Ihrem Willen entsprechend, z.B. durch Vermächtnisse oder Teilungsanordnungen der Person Ihrer Wahl zufallen.

Wir arbeiten mit den ortsansässigen Notaren seit vielen Jahren im Interesse der Mandanten zusammen.

Mit Rechtsanwältin Ute Brauch steht Ihnen eine in erb- und familienrechtlichen Fragen berufserfahrene Rechtsanwältin zur Verfügung.

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Maria Brauch

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