Das Baurecht umfasst alle Problemkreise des privaten und öffentlichen Bau- und Bauvertragsrechts, der Erarbeitung und Gestaltung von Bauverträgen, Subunternehmer- und Nachunternehmerverträgen, Vertragsbedingungen und Verträgen zur Gründung von Arbeitsgemeinschaften.

Wir begleiten private und öffentliche Auftraggeber während der Vorbereitung und dem Abschluss der Verträge, der Vertragsdurchführung, der Feststellung von Mängeln und ihrer Beseitigung, der Bauabnahme und der Durchsetzung der Werklohnansprüche.

Auch als Bauherr werden sie umfassend zu diesen Fragen beraten und rechtlich betreut.

Architekten oder deren Auftraggeber beraten wir zu allen Fragen der Vertragsgestaltung und -durchführung. Die Sicherung und Durchsetzung von Honoraransprüchen, Geltendmachung von Planungs- und/oder Bauüberwachungsmängeln wird außergerichtlich und gerichtlich genauso betreut, wie berufshaftungsrechtliche Einzelfragen des Architekten.

Wir arbeiten seit vielen Jahren mit kompetenten Sachverständigen auf den verschiedenen Fachgebieten, z.B. allgemeinen Bauschäden und  den einzelnen Spezialgebieten, wie Baugrunduntersuchung, Fußboden-und Fliesenleger, Tischler,   Dachdecker, Heizungs-, Sanitär- und Klimatechnik oder Baustatik zusammen.

Das Bau- und Architektenrecht tangierende Rechtsgebiete, z.B. Grundstücks-, Miet- und Pachtvertragsrecht, werden selbstverständlich in jeder Beratung beachtet.

Mit Rechtsanwalt Hans-Joachim Brauch, auch Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und Miet- und Wohnungseigentumsrecht, steht Ihnen ein fachkompetenter Berater zur Verfügung, der dieses Fachgebiet seit mehr als 20 Jahren bearbeitet.

Wir vertreten Sie außergerichtlich, z.B. um unverzüglich Beweise zu sichern, die durch Zeitablauf und/oder Baufortschritt verloren gehen würden und in allen Gerichtsverfahren einschließlich selbstständiger Beweisverfahren zur Sicherung von Beweismitteln durch Gutachten öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger der verschiedenen Fachgebiete, sowie in Mediationsverfahren.